AGB

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Allgemeine Vertragsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Novagrar GmbH & Co. KG

§ 1 Geltungsbereich

Sämtliche von der Novagrar GmbH & Co. KG erbrachten Warenlieferungen und Dienstleistungen erfolgen auf Grundlage der nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (kurz AGB). Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten gegenüber Unternehmern, juristischen Personen, sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts.

Der Kunde erkennt sie mit seiner Bestellung oder Auftragserteilung als verbindlich an. Diese AGB gelten auch dann, wenn die Novagrar GmbH & Co. KG in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Geschäftsbedingungen des Kunden Lieferungen oder Leistungen vorbehaltlos erbringt. Widerspricht der Kunde der Einbeziehung der AGB der Novagrar GmbH & Co. KG nicht unverzüglich nach Zugang der Auftragsbestätigung der Novagrar GmbH & Co. KG, spätestens jedoch bis zum Zeitpunkt der Lieferung der Ware oder Erbringung der Dienstleistung der Novagrar GmbH & Co. KG, gelten die AGB der Novagrar GmbH & Co. KG.

Die AGB der Novagrar GmbH & Co. KG gelten auch für alle künftigen Geschäfte zwischen dem Kunden und der Novagrar GmbH & Co. KG, ohne, dass es eines erneuten Hinweises darauf bedarf.

Sollten einzelne Bestimmungen der AGB unwirksam sein, so hat dies nicht die Unwirksamkeit der übrigen Bestimmungen zur Folge.

§ 2 Vertragsschluss

Sämtliche Angebote oder mündlichen Zusagen der Novagrar GmbH & Co. KG sind freibleibend und erst nach schriftlicher Auftragsbestätigung derNovagrar GmbH & Co. KG verbindlich. Per EDV übermittelte Auftragsbestätigungen sind auch ohne Unterschrift rechtswirksam.

Die Novagrar GmbH & Co. KG ist zur Einhaltung von Lieferzeiten und Terminen nur verpflichtet, wenn der Kunde sämtliche ihm obliegenden Verpflichtungen aus dem abgeschlossenen Geschäft und vorangegangenen Geschäften ordnungsgemäß und vollständig erfüllt hat. Bestätigte Termine und Fristen für die Lieferung von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen gelten vorbehaltlich der Erfüllung der Verpflichtungen von Lieferanten und Kooperationspartnern gegenüber der Novagrar GmbH & Co. KG und vorbehaltlich des Ausbleibens von Hindernissen aus höherer Gewalt. Bei Unmöglichkeit der Leistungserbringung ist die Novagrar GmbH & Co. KG berechtigt, unter Ausschluss von Schadenersatzansprüchen ganz oder teilweise von dem Vertrag zurückzutreten.

§ 3 Preise und Zahlung

Die Preise für alle Warenlieferungen und Dienstleistungen der Novagrar GmbH & Co. KG sind in dem aktuellen Preis-/Leistungsverzeichnis der SaM-Power GmbH aufgeführt. Alle genannten Preise sind Nettopreise. Die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer wird zusätzlich berechnet. Für im Preis-/Leistungsverzeichnis nicht aufgeführte Waren oder Dienstleistungen gelten die Preise gem. gesonderter Vereinbarung mit derNovagrar GmbH & Co. KG.

Versandkosten werden gesondert berechnet. Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis zzgl. Versandkosten innerhalb von 14 Kalendertagen nach Lieferung der Ware bzw. Erbringung der Leistung ohne Abzug zahlbar. Der Abzug von Skonto ist nur bei besonderer schriftlicher Vereinbarung zulässig. Bei verspäteter Zahlung werden Verzugszinsen in Höhe von 8 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. (siehe www.basiszinssatz.de) berechnet. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Mahnkosten werden mit € 5,00 für die erste Mahnung und € 10,00 für zweite Mahnung in Rechnung gestellt.

Die Novagrar GmbH & Co. KG behält sich das Recht vor, Vorauszahlungen auf Warenlieferungen und Dienstleistungen zu verlangen. Falls der Kunde die Vorauszahlung ablehnt, ist die Novagrar GmbH & Co. KG von der Verpflichtung der Leistungsverbringung befreit.

Der Kunde ist zur Aufrechnung nur dann berechtigt, wenn seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch aus demselben Vertragsverhältnis herrührt.

§ 4 Gefahrübergang

Die Lieferung erfolgt ab Werk oder Lager der Novagrar GmbH & Co. KG. Die Gefahr der zufälligen Verschlechterung der Ware geht bei Versand mit der Absendung und bei Abholung mit dem Zugang der Bereitstellungsanzeige beim Kunden auf diesen über.

§ 5 Beanstandungen

Die Novagrar GmbH & Co. KG haftet für etwaige Mängel der gelieferten Ware oder erbrachten Dienstleistung nur, wenn diese innerhalb von acht Kalendertagen nach Erhalt vom Kunden schriftlich gerügt werden. Die Novagrar GmbH & Co. KG ist nach ihrer Wahl zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt.

Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der Ware beim Kunden. Für Schadenersatzansprüche bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der Novagrar GmbH & Co. KG beruhen, gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.

Im Fall eines von der Novagrar GmbH & Co. KG zu verantwortenden Lieferverzuges erfolgt eine pauschalierte Verzugsentschädigung in Höhe von 1 %-Punkt des Nettowaren- bzw. Nettodienstleistungswertes für jede vollendete Woche des Verzuges, maximal jedoch nicht mehr als 10 %-Punkte des gesamten Lieferwertes.

§ 6 Eigentumsvorbehalt, Urheberrecht

Die Novagrar GmbH & Co. KG behält sich bis zum Ausgleich sämtlicher Forderungen aus dem gegenwärtigen Liefervertrag sowie sämtlichen weiteren Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden das Eigentum an der gelieferten Ware vor.

Der Kunde ist verpflichtet, die gekaufte Ware für die Dauer des Eigentumsvorbehaltes pfleglich zu behandeln und diese auf seine Kosten zum Neuwert zu versichern und der Novagrar GmbH & Co. KG die Versicherungsansprüche abzutreten.

Die Novagrar GmbH & Co. KG behält sich das Urheberrecht an erbrachten Dienstleistungen, Gutachten, Prüfberichten, Analysen und vergleichbaren Leistungen vor. Das gilt ebenfalls für alle im Zusammenhang mit einem Auftrag dem Kunden überlassenen Unterlagen wie z.B. Kalkulationen, Zeichnungen etc. Der Inhalt derartiger Unterlagen darf Dritten nur zugänglich gemacht werden, wenn die Novagrar GmbH & Co. KG hierzu ihre schriftliche Zustimmung erteilt hat.

§ 7 Datenverarbeitung

Die Novagrar GmbH & Co. KG ist unter Beachtung des Datenschutzrechtes berechtigt, im Rahmen der Auftragsabwicklung gewonnene persönliche und wirtschaftliche Daten des Kunden zu speichern und zu verarbeiten, sofern der Kunde dem nicht schriftlich widerspricht.

Alle Erläuterungen zum Datenschutz befinden sich auf der folgenden Website: www.novagrar.de/datenschutz/

§ 8 Schlussbestimmungen

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Verträgen zwischen der Novagrar GmbH & Co. KG und dem Kunden ist der Sitz der Novagrar GmbH & Co. KG.

Auf das Rechtsverhältnis zwischen der Novagrar GmbH & Co. KG und dem Kunden findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.

Diese AGB sind gültig seit dem 08.2018